Visafreiheit für georgische Staatsangehörige

Informationen der deutschen Botschaft in Tbilissi

Die deutsche Botschaft in Georgien hat auf ihrer Webseite einige Informationen zur Einreise georgischer Staatsangehöriger in die Mitgliedstaaten des Schengen-Gebiets aufgeführt. Hier haben wir einige dieser Informationen für Sie aufgelistet. Links zu Informationen in deutscher und georgischer Sprache finden Sie am Ende dieses Artikels.

Die neue Visaregelung soll ab dem 28. März 2017 in Kraft treten.

Die Visafreiheit erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Teil des Schengen-Raums sind. Diese sind:

  • Österreich
  • Belgien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden

Ebenso gilt die Visaregelung für die Mitgliedstaaten der EU, die das Schengener Abkommen noch nicht vollständig anwenden und assoziierte Schengenstaaten:

  • Bulgarien
  • Island
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Zypern

Zu beachten ist dabei, dass jeder Mitgliedstaat des Schengen-Raums die Möglichkeit hat, die Einreise eines georgischen Staatsbürgers zu verweigern.

Dauer des Aufenthalts

Der visafreie Aufenthalt in Deutschland ist für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb einer Frist von 180 Tagen möglich. Es sind auch mehrere Einreisen innerhalb dieses Zeitraums von 180 Tagen möglich. Zu beachten ist dabei, dass die Tage der Einreise und der Ausreise innerhalb dieser Frist von 90 Tagen mitgezählt werden! Nach dem Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach maximaler Aufenthaltsdauer ist dann eine erneute Einreise möglich.

Dokumente zur Einreise aus Georgien

Wer aus Georgien nach Deutschland einreisen möchte, muss über einen biometrischen Reisepass verfügen, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein muss. Darüber hinaus muss dieser Ausweis noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Abreisedatum aus dem Schengenraum gültig sein.

Nachweis finanzieller Mittel

Bei der Einreise ist der Besitz ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt im Mitgliedstaat der EU nachzuweisen. Wie die deutsche Botschaft schreibt, ist dieser Nachweis über eine Kreditkarte oder Bargeld möglich. Eine andere Möglichkeit stellt die Bürgschaft oder eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers im Land der Einreise dar.

Zweck der Einreise

Bei der Einreise ist der Zweck des Aufenthalts anzugeben. Wie die deutsche Botschaft ausführt, fallen darunter Urlaubsaufenthalte, Besuche bei Angehörigen, Teilnahme an Veranstaltungen oder ärztliche Aufenthalte. Auch kurze Studiengänge oder Fortbildungen fallen unter die neue Regelung.

Keine Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis für die Europäische Union fällt nicht unter diese Regelung. Dazu ist die Beantragung eines Visums und einer Arbeitserlaubnis beim jeweiligen Mitgliedstaat der EU notwendig. Dies gilt auch dann, wenn der Aufenthalt kürzer als 90 Tage geplant ist.

Kein Studium

Ähnliches gilt für ein Studium in der Europäischen Union. Auch hierfür ist die Einholung eines Visums notwendig. Dabei sind die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu beachten, hier sollte man also die entsprechende Botschaft oder das entsprechende Konsulat in Georgien kontaktieren.

Weitere Informationen

Die deutsche Botschaft in Tbilissi hat zu diesen Themenbereich mehrere Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt. Hier sind einige Links:

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